Montag. 06. 01. 2020
  // von Dirk Wanders

Obliegt dem Mieter die Betreiberverantwortung?

Letzer Post
Neuerer Post

Schwächen in Mietverträgen

Normalerweise ist der Mieter der Betreiber seiner gemieteten Fläche sowie seiner Einbauten und technischen Einrichtung. Ihm obliegt somit die Betreiberverantwortung.

Gleichzeitig fallen alle technischen Einrichtungen und Anlagen, die zum Gebäudes gehören, in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters. Dies gilt auch, wenn Bauteile teilweise in den Mietflächen liegen (zum Beispiel Heizung- und Lüftungsanlagen, Trinkwasseranlagen oder die Elektroinstallation).

Gerade bei diesen technischen Anlagen gibt es speziellen Pflichten eines Betreibers, wie beispielsweise Hygieneüberwachungen bei der Verteilung und Bereitstellung von Trinkwasser und Raumluft oder die Prüfung ortsfester und ortsveränderlichen elektrischer Betriebsmittel.

 

Betreiberverantwortung delegieren?

In diversen Projekten haben wir immer wieder festgestellt, dass Vermieter durch Zusatzvereinbarung oder Regelungen in den Mietverträgen versuchen, Teile der Betreiberverantwortung auf den Mieter zu delegieren.

Häufig findet man hier Paragrafen und Regelungen die sich – teilweise aus Unwissenheit oder fehlendem Fachwissen – gegenseitig aufheben. Alternativ werden Begrifflichkeiten verwendet, die nicht eindeutig sind. Einer der häufigsten Fehler ist z.B. die Verwechslung der Begriffe Instandhaltung und Instandsetzung!

Für eine rechtswirksame Pflichtenübertragung auf den Mieter müssen folgende Punkte eingehalten werden:

  • Eindeutige und fachlich einwandfreie Regelungen über die Übertragung der Zuständigkeiten und Aufgaben
  • Kontrollmöglichkeiten für den Vermieter oder Reportingpflicht des Mieters

Die Festlegung von Verantwortlichen mit Fachkompetenz sowohl auf der Vermieter-, als auch auf Mieterseite, ist ebenfalls unumgänglich!

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserer Fachveröffentlichung „Sicherstellung und Umsetzung der Betreiberverantwortung im FM“.

Diese können Sie über den Link oben kostenfrei als PDF anfordern.

Fachveröffentlichung Betreiberverantwortung
Ihr Kontakt/Ansprechpartner:

Dirk Wanders

rotermund.wanders.ingenieure
Munscheidstr. 14
D-45886 Gelsenkirchen

Tel.: +49 (151) 11 13 11 10

info@rotermundwanders.de