Mittwoch. 12. 02. 2020
  // von Henrik Ostermann

EU-Ausschreibung

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Europaweite Ausschreibung

Das Konzept einer europaweiten Ausschreibung klingt gut: Die größere Verbreitung des Vergabeverfahrens soll mehr Bewerber garantieren. Zudem wird die Aussicht erhöht, wirtschaftlichere Angebote zu bekommen. Dabei gewährleistet die EU-Ausschreibung allen Unternehmen einen gleichen Zugang zu Aufträgen der öffentlichen Hand – und das zu Aufträgen aus dem In- und Ausland. Zudem sichert das Verfahren eine transparente und einheitliche Auftragsvergabe.

Alle Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU werden auf der Grundlage nationaler Vorschriften durchgeführt. Bei Aufträgen von höherem Auftragswert basieren diese Vorschriften auf den allgemeinen EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Verfahrensarten

Öffentliche Auftraggeber können zur Vergabe öffentlicher Aufträge zwischen folgenden Verfahrensarten wählen:

Offenes Verfahren

Eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen wird zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es können also alle Unternehmen teilnehmen, die die Bedingungen der Ausschreibung erfüllen.

Verhandlungsverfahren

Es handelt sich um ein formloses Verfahren, bei dem mit den Bietern über Preise und Leistungen verhandelt wird.

Nicht offenes Verfahren

Nach der Bekanntmachung wird ein Teilnahmewettbewerb ausgerufen und danach eine beschränkte Anzahl von Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Wettbewerblicher Dialog

Dieses Verfahren wird bei komplexen Aufträgen oberhalb des Schwellenwerts angewendet. Nach einem Teilnehmerwettbewerb wird von den Bietern jeweils ein zu vergütender Lösungsvorschlag erarbeitet.

Schwellenwerte sind maßgeblich für Ausschreibungsverfahren

Ab einem gewissen Auftragswert einer Ausschreibung haben öffentliche Auftraggeber das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzuwenden. Dieses beruht auf der Umsetzung von entsprechenden Vergaben in EU-Richtlinien. Ist der Schwellenwert erreicht, müssen Aufträge europaweit ausgeschrieben werden. Dies erfolgt unter Berücksichtigung anzuwendender Ausschreibungsverfahren.

Mit Beginn der Vergabeverfahren ab 01. Januar 2020 gelten für die kommenden zwei Jahre folgende EU-Schwellenwerte:

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

214.000 € (ohne USt.)

Im Bereich der Sektorenauftraggeber:

428.000 € (ohne USt.)

Oberste und obere Bundesbehörden und vergleichbare Einrichtungen:

139.000 € (ohne USt.)

Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Verteidigungs- und Dienstleistungsaufträge:

428.000 € (ohne USt.)

Bauaufträge:

5.350.000 € (ohne USt.)

Konzessionen:

5.350.000 € (ohne USt.)

Fristen bei EU-Ausschreibungen

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der einheitlich geltenden Fristen bei europaweiten Ausschreibungen.

Fristen bei EU-Ausschreibungen

Zum Vergrößern bitte anklicken. Abbildung der rotermund.ingenieure nach IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg.

Die Angebotsfristen sollten von den Bewerbern vollständig genutzt werden. Zum einen, um damit qualitativ hochwertige Angebote einzureichen. Zum anderen, um als Bewerber bessere Erfolgsaussichten in der Prüfung und Wertung haben. Der wohl wichtigste Grund für eine Einhaltung der Angebotsfrist: Nach Ablauf der gesetzten Angebotsfristen sind Angebote vom Auftraggeber zwingend auszuschließen.

Haben Sie weitere Fragen rund um die EU-Ausschreibung? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Kontakt/Ansprechpartner:

Henrik Ostermann

rotermund.ingenieure
Pfennigbreite 8
37671 Höxter

Tel.: +49 (0) 5271 697 9998

info@rotermundingenieure.de