Ist der FM-Dienstleister mit Instandsetzungsleistungen beauftragt, stellt sich die Frage, wie diese Leistungen im Einzelnen vergütet werden sollen. Häufig wird für Kleininstandsetzungen ein Pauschalmodell verwendet. Entweder gibt es einen Leistungs- und Preiskatalog über häufig wiederkehrende Kleininstandsetzungsleistungen. Alternativ werden derartige Leistungen über ein Budget abgewickelt, welches dem Dienstleister zur Verfügung steht, ohne dass er für jede Einzelleistung eine Freigabe des Auftraggebers einholen muss.
Beide Vorgehensweisen haben ihre Problematiken. Bei der Definition von Pauschalen wird der Dienstleister häufig ein ordentliches Polster für Unvorhergesehenes einkalkulieren, so dass ggf. der Preis für die Pauschalleistung höher liegt als bei einer Einzelbeauftragung. Bei der Verwendung von Budgets wird der Dienstleister eventuell ein Eigeninteresse haben, dieses Budget auch auszuschöpfen und ggf. Leistungen durchführen, die nicht erforderlich oder zu einem günstigeren Preis erhältlich gewesen wären. Diesem Risiko steht aber der Aufwand entgegen, der für eine Prüfung im Einzelfall erforderlich wäre.
Wir empfehlen daher bei solchen Überlegungen eine Betrachtung und Abwägung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Risiko durchzuführen und ein ausgewogenes Anreizsystem zu implementieren. Hierbei können wir Sie mit unserer reichhaltigen Erfahrung gerne unterstützen.