Donnerstag. 10. 08. 2017
  // von Chantal Weiland

Diese Fristen gelten im Vergabeverfahren

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Von der Anforderungsfrist bis zur Ausführungsfrist, im Vergabeverfahren stößt man immer wieder auf wichtige Stichtage. Wir wollen heute auf die im öffentlichen Vergaberecht wichtigsten Fristen, die Teilnahme- oder Bewerbungsfrist, die Angebotsfrist sowie die Zuschlags- und Bindefrist näher eingehen.

 

Die Teilnahme- oder Bewerbungsfrist

In diesem Zeitraum können künftige Bieter ihr Interesse zur Teilnahme an dem Vergabeprozess anmelden. Im Zuge eines einstufigen Verfahrens fällt die Frist oft mit der Angebotsfrist zusammen. Bei einem zweistufigen Verfahren hingegen setzt die Frist in der Regel den Zeitpunkt fest, bis zu dem sich Unternehmen melden können, um in der anschließenden Bieterauswahl berücksichtigt zu werden.

 

Die Angebotsfrist

In diesem Zeitraum können Bieter die Leistungen kalkulieren, ggf. Bieterfragen stellen und anschließend das Angebot erarbeiten. Dieses muss bis zum Stichtag der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingereicht worden sein.

Auftraggeber sollten bei der Festsetzung der Angebotsfrist einen ausreichend langen Zeitraum festlegen. Beachten Sie dabei auch eventuell anfallende Mindestfristen durch die Vergabeverordnung (VgV).

 

Die Zuschlags- und Bindefrist

In diesem Zeitraum prüft der Auftraggeber die abgegebenen Angebote und entscheidet über den Zuschlag. Mit der Bekanntgabe (Zuschlagsvergabe) endet die Zuschlagsfrist.

Laut VOL/A „ist es vorzusehen, dass der Bieter bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden ist“. Hiermit ist die sogenannte Bindefrist gemeint.

 

Fristen bekanntgeben

Last but not least: Selbstverständlich müssen ausnahmslos alle Fristen im Zusammenhang mit dem Vergabeprojekt bekannt gegeben werden. Bietern werden die Informationen hierzu in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen bereitgestellt (bei privatwirtschaftlichen Ausschreibungen entfällt die Bekanntmachung entsprechend).

Die Ausführungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, die Angaben sind jedoch ohne Gewähr.

 

Ihr Kontakt/Ansprechpartner:

Chantal Weiland

rotermund.ingenieure
Pfennigbreite 8
37671 Höxter

Tel.: +49 (0)5271 697 9998

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