Donnerstag. 22. 09. 2016
  // von Chantal Weiland

Handling-Fee: So sparen Sie Kosten

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Nicht immer verstecken sich Preisfallen nur im Kleingedruckten. Manchmal sind sie auch schlicht ein Relikt aus „alten Zeiten“, Vordrucken oder treten auf, weil bestimmte Themengebiete im Vertrag gar nicht festgehalten wurden. Man „macht es halt so“.

Ein Beispiel: In einem Dienstleister-Vertrag wird vereinbart, dass die Leistungen der Instandsetzung nicht zum Leistungsbild gehören. Im Rahmen der Vertragsleistung stellt der Dienstleister allerdings die Durchführung der Instandsetzungsaufgaben sicher, das heißt er beauftragt und vergütet Subunternehmen. Die auftretenden Kosten werden im Anschluss an den Auftraggeber weiterberechnet, oft mit einem nennenswerten Aufschlag, der sogenannten Handling-Fee.

 

Wie hoch sind Handling-Fees?

Handling-Fees (auch Handling-Pauschale, Handling-Gebühr, Handling-Charge oder schlicht Bearbeitungsgebühr) beinhalten in der Regel den Koordinations-, Bearbeitungs- und Beratungsaufwand des Dienstleisters. Damit verteuern sie nicht selten die Originalpreise um 8 bis 20 Prozent – unserer Meinung nach allerdings viel zu hoch!

 

Das sollten Sie im Dienstleistervertrag regeln

Die Handling-Fee sollte in jedem Fall Bestandteil Ihres Dienstleistervertrages sein. Nur so können Sie sich auf vereinbarte Regelungen berufen und bares Geld sparen. Wir empfehlen dabei folgende Vereinbarungen:

Grundsätzlich sollte sich die Gebühr für das Handling und die Abwicklung nach der Rechnungssumme der jeweiligen Maßnahme richten. Wir empfehlen einen Aufschlag im Bereich von 5 bis 9 Prozent. Idealerweise wird eine Preisstaffelung in Abhängigkeit zu den anfallenden Kosten vereinbart. So kann man dem Dienstleister insbesondere bei Aufträgen mit Kleinstbeträgen, die dennoch mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden sind, entgegen kommen.

In der Praxis hat sich darüber hinaus eine Obergrenze (beispielsweise Maßnahmen mit Nettokosten über 1.000 Euro) bewährt, nach der eine Vorkalkulation durch den Dienstleister zu erstellen und durch den Auftraggeber freizugeben ist.

Haben Sie Interesse an einem entsprechenden Vertragsmuster? Dann sprechen Sie uns gerne an.

 

 

– Über die Autorin –

Chantal Weiland hat Kommunikations- und Medienwissenschaft studiert. Nach Ihrem Abschluss vertiefte sie ihre Kenntnisse im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Unternehmen. Seit 2014 betreut sie das Marketing sowie das Benchmarking bei rotermund.ingenieure.

 

Ihr Kontakt/Ansprechpartner:

Chantal Weiland

rotermund.ingenieure
Pfennigbreite 8
37671 Höxter

Tel.: +49 (0)5271 697 9998

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