Montag. 29. 06. 2020
  // von Dirk Wanders

Ihre Fragen zur Gefährdungsbeurteilung (FAQ)

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Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen unseres Webinars „Betreiberverantwortung – Tipps für die Praxis“ hatten Sie viele Fragen rund um die Sicherstellung der Betreiberverantwortung. Wir haben diese gesammelt und noch einmal ausführlich beantwortet.

In diesem Teil betrachten wir Ihre Fragen rund um die Gefährdungsbeurteilung. Den Hinweis auf weitere Teile finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Sie haben das Webinar verpasst?

Das Webinar mit Dirk Wanders MSc wird im Herbst wiederholt. Vorab finden Sie eine Übersicht samt Praxistipps zur Betreiberverantwortung in unserer Fachveröffentlichung.

Müssen Gefährdungsbeurteilungen (GBU) schon vor Übergabe an mich als Betreiber vorliegen?

Hinweis: Die Frage wurde aus Sicht eines Dienstleisters gestellt

Dies ist von Liegenschaft zu Liegenschaft unterschiedlich. Insbesondere bei architektonisch und technisch anspruchsvollen Liegenschaften sollten Dienstleister Gefährdungsbeurteilungen im Zuge der Übernahme immer anfordern.Die Unterlagen sind aber immer zu prüfen und ggf. zu erweitern.

Darf ich als Betreiber GBUs für Anlagen schreiben, für die mir die Betreiberverantwortung übertragen wurde?

Oder komme ich in den Bereich der juristischen Gefangenheit? Beispiel GBU für Aufzugsanlagen und das daraus resultierende Intervall für die Funktionskontrolle (Ende der Frage).

Davon würden wir grundsätzlich Abstand nehmen, da in der Regel die entsprechende Fachkompetenz und das Detailwissen fehlt. Wir empfehlen für Gefährdungsbeurteilungen immer einen Sachkundigen, einen Sachverständigen oder die jeweilige Wartungsfirma einzubeziehen.

Wann liegt „Gefahr in Verzug“ vor und wie teile ich diese rechtssicher mit?

Ohne einer rechtssichere Aussage zu treffen, würde ich sagen das im Bezug auf die Sicherstellung der Betreiberverantwortung dann Gefahr in Verzug ist, wenn Gefahren oder Nachteile für Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstige Rechte von Personen oder für die Umwelt ergeben.

Haben Sie weitere Fragen zur Übertragung der Betreiberverantwortung?

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen rund um die Betreiberverantwortung zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Weitere Beiträge

Teil 1:

Übertragung der Betreiberverantwortung

Teil 2:

Dokumentation der Betreiberverantwortung

Ihr Kontakt/Ansprechpartner:

Dirk Wanders

rotermund.wanders.ingenieure
Munscheidstr. 14
D-45886 Gelsenkirchen

Tel.: +49 (151) 11 13 11 10

info@rotermundwanders.de