Verabschiedung des revBöB
Ende Juni wurde in der Schweiz das totalrevidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen einstimmig vom Parlament verabschiedet. Das Gesetz wird nach derzeitigem Stand am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
In Summe ist eine Abkehr vom reinen Preiswettbewerb zugunsten einer stärkeren Fokussierung auf einen Qualitätswettbewerb festzustellen. Aus unserer Sicht und mit Fokus auf Ausschreibungen im Immobilienbereich und Gebäudemanagement sind diese Änderungen sehr zu begrüßen. Die Novellierung hat beispielsweise die Bedeutung von Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeit bei der Leistungsbeschreibung und den Zuschlagskriterien erheblich aufgewertet.
In Europa und somit auch in Deutschland wurde eine ähnliche Regelung 2016 im Vergaberecht verankert. So ist die öffentliche Hand aufgefordert, im Rahmen der Kostenermittlung Lebenszykluskosten zu berechnen und diese als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen.
Webinar gibt Hilfestellung in der Umsetzung
Auch wenn das Gesetz voraussichtlich erst im neuen Jahr in Kraft tritt, gilt es schon heute, entsprechende Vorbereitungen für das neue Beschaffungsrecht zu treffen.
In unserem Praxiswebinar zeige ich Ihnen, wie Sie das neue Bundesgesetz in der Praxis umsetzen können. Dabei gehe ich insbesondere auf Änderungen in der Leistungsbeschreibung ein. Ich erläutere aber auch, wie die Berechnung der Lebenszykluskosten von Gebäuden erfolgt – praxisnah und mit vielen Beispielen.
Weitere Informationen zu dem Webinar „Lebenszykluskosten von Gebäuden im Beschaffungswesen“ finden Sie auf unserer Website. Dort besteht auch die Möglichkeit zur Anmeldung.
Das neue Beschaffungsrecht in der Schweiz hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe von Architekturleistungen. Bild: Prof. Uwe Rotermund