Montag. 27. 07. 2020
  // von Uwe Rotermund

Neues Beschaffungsrecht in der Schweiz

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Verabschiedung des revBöB

Ende Juni wurde in der Schweiz das totalrevidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen einstimmig vom Parlament verabschiedet. Das Gesetz wird nach derzeitigem Stand am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

In Summe ist eine Abkehr vom reinen Preiswettbewerb zugunsten einer stärkeren Fokussierung auf einen Qualitätswettbewerb festzustellen. Aus unserer Sicht und mit Fokus auf Ausschreibungen im Immobilienbereich und Gebäudemanagement sind diese Änderungen sehr zu begrüßen. Die Novellierung hat beispielsweise die Bedeutung von Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeit bei der Leistungsbeschreibung und den Zuschlagskriterien erheblich aufgewertet.

In Europa und somit auch in Deutschland wurde eine ähnliche Regelung 2016 im Vergaberecht verankert. So ist die öffentliche Hand aufgefordert, im Rahmen der Kostenermittlung Lebenszykluskosten zu berechnen und diese als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen.

 

Das neue Beschaffungsrecht hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe von Architekturleistungen.

Das neue Beschaffungsrecht in der Schweiz hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe von Architekturleistungen. Bild: Prof. Uwe Rotermund

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