Freitag. 16. 08. 2019
  // von Chantal Weiland

Pauschale bei Instandsetzungsleistungen – ja oder nein?

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Für die meisten Unternehmen und öffentlichen Auftraggeber ist es sinnvoll, Instandsetzungsleistungen an einen externen Dienstleister abzugeben. In diesem Zuge werden oft Pauschalen diskutiert. Sollte man eine entsprechende Regelung in seine Verträge aufnehmen oder doch lieber bei einer aufwandsbezogenen Vergütung bleiben? Die Argumente im Überblick.

 

Vorteile einer Pauschale

Kostenersparnis

Am Ende dreht sich alles um Kosten! Und tatsächlich kann eine Pauschale unter den richtigen Voraussetzungen eine große Kostenersparnis für den Auftraggeber bieten. Dazu sollten mindestens die folgenden beiden Punkte erfüllt sein: Die Leistung muss klar und vollständig beschrieben sein. Dies wehrt Diskussionen über Mehraufwände und ähnliches von vornherein ab. Zudem sollte die Leistung häufig oder zumindest regelmäßig anfallen.

Zeitersparnis

Sie wissen, es kostet Zeit, ein Angebot einzuholen, es zu prüfen, zu vergleichen … Eine Pauschale bietet daher für alle Beteiligten eine große Zeitersparnis und spart Ressourcen bei Auftraggeber und Auftragnehmer.

 

Kürzere Reaktionszeiten

Oft können Instandsetzungen mit Wartungsarbeiten kombiniert werden. In akuten Fällen, wenn beispielsweise ein defektes Anlagenteil ausgetauscht werden muss, zählt vor allem Schnelligkeit. Somit führen die oben genannten obsoleten Vertragsverhandlungen zu einem weiteren, großen Vorteil: Dienstleister können in der Regel deutlich schneller reagieren, weil nicht erst Formalia geklärt werden müssen.

 

Planbare Investitionen

Im Bereich der Instandsetzung von planbaren Investitionen zu sprechen, ist natürlich etwas schwierig. Dennoch können Investitionen mit einem Pauschalbetrag deutlich einfacher als im Falle einer aufwandsbezogenen Vergütung budgetiert werden.

Vorteile einer aufwandsbezogenen Vergütung

Höhere Flexibilität

Der große Vorteil einer individuellen Beauftragung besteht darin, die tatsächlich anfallenden Preise jedes Mal aufs Neue vergleichen zu können. Mitunter kann aufgrund der aktuellen Marktentwicklung dadurch ein günstigerer Preis erreicht werden.

Wir empfehlen, in diesem Zuge die Vergütung mit aktuellen Marktpreisen zu vergleichen. Hinweise geben beispielsweise die Kennzahlen aus dem fm.benchmarking Bericht oder Detailkennzahlen aus unserer Ausschreibungsdatenbank.

Zusatzleistungen müssen nicht teuer hinzugekauft werden

Sobald die beschriebenen Leistungen im Falle einer Pauschalvergütung im Einzelfall nicht vollständig passen, müssen Zusatzleistungen beauftragt werden. Oft wird behauptet, dass Dienstleister sich diese Zusätze doppelt und dreifach bezahlen lassen. Tatsächlich sind aufgrund gängiger Mischkalkulationen die Preise oft höher angesetzt. Daher wäre in diesem Fall eine aufwandsbezogene Vergütung  für den Auftraggeber oft die günstigere Variante.

 

Teilleistungen werden entsprechend abgerechnet

Es ist sozusagen der umgekehrte Fall: Wenn nur Teilleistungen erbracht werden, fällt dennoch die gesamte Pauschale an. Auch in diesem Fall wäre eine aufwandsbezogene Abrechnung für den Auftraggeber sinnvoller.

Unser Tipp

Selbstverständlich gibt es nicht nur „schwarz und weiß“, sondern auch diverse kombinierte Modelle, die eine Pauschale mit klar definierten Kosten für Zusatzkosten verbinden.

Unabhängig davon, für welches System man sich letztlich entscheidet, sollten die Rahmenbedingung genau definiert sein. Treffen Sie bereits in den Ausschreibungsunterlagen und -Verträgen verbindliche Vereinbarungen. Gerne beraten wir Sie hierzu und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Variante!

Ihr Kontakt/Ansprechpartner:

Chantal Weiland

rotermund.ingenieure
Pfennigbreite 8
37671 Höxter

Tel.: +49 (0)5271 697 9998

info@rotermundingenieure.de